Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund
der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 € zu
unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für
den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren
Betreiber verantwortlich.
BÜROZEITEN
wochentags 08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 17.00 Uhr
Sprechzeiten nach Vereinbarung
in dringenden Fällen sind
wir für unsere Mandanten jederzeit erreichbar