Hier beraten wir bei Fragen der
Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrages.
Weiter vertreten wir unter anderem bei der Durchsetzung von Erb-
und Pflichtteilsansprüchen sowie in den Verfahren auf Auseinandersetzung
einer Erbengemeinschaft.
Besonders gerne und routiniert sind wir Ihnen auch bei Erbenermittlungen
und bei der Abwicklung von Nachlässen behilflich. |