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| Rechtsgebiete |
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Hier geht es um Scheidung, Kindes-
und Ehegattenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich
sowie Unterhalt, d. h. alles, was mit einer Trennunng oder Scheidung
zusammenhängt.
Auch bei der übrigen güterrechtlichen Auseinandersetzung,
insbesondere einer gemeinsamen Immobilie, werden Sie durch uns beraten
und vertreten.
Ein weiterer Bereich ist die sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft,
die Beratung von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben und sich
gemeinsam etwas anschaffen, gemeinsam Angeschafftes auseinandersetzen
wollen oder rechtliche Hilfe bei der Trennung brauchen. Erfahrung
haben wir auch mit Vaterschaftsprozessen.
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Unterhaltsrecht ist ein
Spezialgebiet des Familienrechts.
Wir berechnen für Sie den zu zahlenden oder zu fordernden
Unterhalt. Dabei geht es um Kindesunterhalt für minderjährige
und für volljährige Kinder, Getrenntlebensunterhalt, nachehelichen
Unterhalt oder den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen
gemeinsamen Kindes. Wir beraten auch über die Möglichkeit
von Vereinbarungen zum Unterhalt oder Strategien, wie ein Streit
vermieden werden kann.
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- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Scheidung der Ehe
- Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- Versorgungsausgleich
- Eheliches Güterrecht
- Unternehmensnachfolge in Scheidungs- und Todesfällen
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung
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| BÜROZEITEN |
- wochentags 08.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 17.00 Uhr
- Sprechzeiten nach Vereinbarung
- in dringenden Fällen sind
wir für unsere Mandanten jederzeit erreichbar
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