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- Arzthaftung/Zahnarzthaftung (Behandlungsfehler, Aufklärungs-,
Dokumentationspflichten)
- Personenschadenrecht (Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente, Haushaltsführungsschaden,
Verdienstausfall, Unterhaltsschaden, körperliche und psychische
Folgeschäden)
- Arztstrafrecht
Wir beraten und vertreten Patienten bei Auseinandersetzungen gegen
Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen wegen
Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und Rentenansprüchen auf Grund
von Haftungsansprüchen durch fehlerhafte Aufklärung und/oder
Behandlung (Kunstfehler). Der Patient muss in diesen Fällen
nachweisen, dass eine Fehlbehandlung bzw. ein sogenannter „Ärztepfusch“
vorliegt.
Sollten Sie Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers oder einer
medizinischen Fehlbehandlung geworden sein, wird es in der Regel
für Sie sehr schwierig sein, Ihre berechtigten Ansprüche
ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Wir übernehmen für
Sie die häufig sehr schwierige Erlangung der hierfür notwendigen
Behandlungsunterlagen von den behandelnden Ärzten und/oder
Krankenhäusern und arbeiten Anhaltspunkte für ein Verschulden
heraus, in der Regel unter Einschaltung von sachkundigen Gutachtern
in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen. Weiterhin verfügen
wir über zahlreiche Kontakte zu Ärzten verschiedener Fachbereiche,
welche uns beratend zur Seite stehen. |